Diesen Februar haben die Eigentümer von Grundstücken an der Seestrasse Post von der Gemeinde erhalten (siehe Schreiben vom 2. Februar 2016, Beilage). Darin wurde von der Gemeinde angekündigt, dass noch im Februar 2016 der Uferstreifen mit einer Drohne überflogen werden wird, um die Grundstücke (und alles andere) fotografisch festzuhalten.
Dieses Schreiben wurde bewusst nicht als Verfügung, sondern als einfaches Orientierungsschreiben verschickt. Offensichtlich ist man sich bei der Gemeinde Horw sicher, dass man sich rechtmässig verhält und dass die betroffenen Grundeigentümer und die Bewohner der Seestrasse kein Recht haben sich gegen dieses Vorgehen zu wehren. Dies ist umso erstaunlicher, wenn man sich die weltweit geführten Diskussionen über den Schutz der Privatsphäre vor Augen führt. Es ist erwiesen, dass die Fähigkeit von Drohnen bei der fotografischen Erfassung von Objekten wesentlich detailliertere (privatsphärenverletzende) Angaben liefert als andere Luftaufnahmen. Diese anderen Luftaufnahmen bestehen bereits und sind auch für das Baudepartement ohne weiteres einsehbar. Es besteht in keiner Weise ein Grund für eine detailliertere fotografische Dokumentation.
Die Gemeinde begründet die Drohnenattacke in ihrem Schreiben mit sporadischen, aber dennoch regelmässigen Anzeigen über unerlaubte Tätigkeiten an der Seestrasse („So werden uns sporadisch, aber immer wieder vermeintlich unerlaubte Tätigkeiten angezeigt“). Es ist hinlänglich bekannt, wohin die Förderung einer solchen „Bespitzelungskultur“ führen kann.
Damit nicht genug. Neben diesem Schreiben haben offenbar einzelne Grundeigentümer weitere Schreiben erhalten, mit denen diese aufgefordert wurden, seit Jahrzehnten bestehende gedeckte Sitzplätze und ähnliches zu entfernen, oder nachträgliche Baubewilligungen einzureichen. Welcher Art die bei der Erstellung solcher „Sitzplätze“ notwendigen Bewilligungen waren, ob solche seinerzeit überhaupt erforderlich waren und ob diese heute wirklich notwendig sind interessiert offenbar niemanden. Den Grundeigentümern bleibt heute offenbar nur der Abriss oder der teure Gang zum spezialisierten Anwalt.
Wenn die ganze Sache nicht so traurig wäre, dann müsste einen der folgende Satz in einem solchen Schreiben doch noch etwas zum Schmunzeln bringen:
.... „Bereits im Jahr 2005 haben wir einen Augenschein durchgeführt. Die Weiterbearbeitung hat sich aufgrund der Ortsplanungsrevision und dem Verfahren zur Überprüfung und exakteren Festlegung der Aussichtslagen verzögert.“ .....
Offenbar scheint die Sache so klar nun doch nicht zu sein. Zumindest hat das Baudepartement über 10 Jahre für seinen Entscheid gebraucht. Interessanterweise wurden auch diese Schreiben nicht als anfechtungsberechtigte Verfügungen versandt.
Die Anwohner der Seestrasse sind bemüht die Natur und die Umgebung an der Seestrasse zu erhalten. Sie sind mehrheitlich bestürzt über die Marschrichtung, welche die Gemeinde in den letzten Jahren eingeschlagen hat. Mit Fug und Recht fallen allenthalben die Worte „schikanöses Verhalten“, „wo bleibt das Recht auf Privatsphäre“ und ähnliches.
Wir vom Verein ProSeestrasse würden es begrüssen, wenn die ehemals gelebte Kultur von Toleranz und Augenmass auch von Seiten der Gemeinde wieder aufleben würde.
Dieses Schreiben wurde bewusst nicht als Verfügung, sondern als einfaches Orientierungsschreiben verschickt. Offensichtlich ist man sich bei der Gemeinde Horw sicher, dass man sich rechtmässig verhält und dass die betroffenen Grundeigentümer und die Bewohner der Seestrasse kein Recht haben sich gegen dieses Vorgehen zu wehren. Dies ist umso erstaunlicher, wenn man sich die weltweit geführten Diskussionen über den Schutz der Privatsphäre vor Augen führt. Es ist erwiesen, dass die Fähigkeit von Drohnen bei der fotografischen Erfassung von Objekten wesentlich detailliertere (privatsphärenverletzende) Angaben liefert als andere Luftaufnahmen. Diese anderen Luftaufnahmen bestehen bereits und sind auch für das Baudepartement ohne weiteres einsehbar. Es besteht in keiner Weise ein Grund für eine detailliertere fotografische Dokumentation.
Die Gemeinde begründet die Drohnenattacke in ihrem Schreiben mit sporadischen, aber dennoch regelmässigen Anzeigen über unerlaubte Tätigkeiten an der Seestrasse („So werden uns sporadisch, aber immer wieder vermeintlich unerlaubte Tätigkeiten angezeigt“). Es ist hinlänglich bekannt, wohin die Förderung einer solchen „Bespitzelungskultur“ führen kann.
Damit nicht genug. Neben diesem Schreiben haben offenbar einzelne Grundeigentümer weitere Schreiben erhalten, mit denen diese aufgefordert wurden, seit Jahrzehnten bestehende gedeckte Sitzplätze und ähnliches zu entfernen, oder nachträgliche Baubewilligungen einzureichen. Welcher Art die bei der Erstellung solcher „Sitzplätze“ notwendigen Bewilligungen waren, ob solche seinerzeit überhaupt erforderlich waren und ob diese heute wirklich notwendig sind interessiert offenbar niemanden. Den Grundeigentümern bleibt heute offenbar nur der Abriss oder der teure Gang zum spezialisierten Anwalt.
Wenn die ganze Sache nicht so traurig wäre, dann müsste einen der folgende Satz in einem solchen Schreiben doch noch etwas zum Schmunzeln bringen:
.... „Bereits im Jahr 2005 haben wir einen Augenschein durchgeführt. Die Weiterbearbeitung hat sich aufgrund der Ortsplanungsrevision und dem Verfahren zur Überprüfung und exakteren Festlegung der Aussichtslagen verzögert.“ .....
Offenbar scheint die Sache so klar nun doch nicht zu sein. Zumindest hat das Baudepartement über 10 Jahre für seinen Entscheid gebraucht. Interessanterweise wurden auch diese Schreiben nicht als anfechtungsberechtigte Verfügungen versandt.
Die Anwohner der Seestrasse sind bemüht die Natur und die Umgebung an der Seestrasse zu erhalten. Sie sind mehrheitlich bestürzt über die Marschrichtung, welche die Gemeinde in den letzten Jahren eingeschlagen hat. Mit Fug und Recht fallen allenthalben die Worte „schikanöses Verhalten“, „wo bleibt das Recht auf Privatsphäre“ und ähnliches.
Wir vom Verein ProSeestrasse würden es begrüssen, wenn die ehemals gelebte Kultur von Toleranz und Augenmass auch von Seiten der Gemeinde wieder aufleben würde.
drohnen_02.02.2016.pdf |